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    KI-Grundlagen

    EU AI Act: Die sieben Schritte, die Sie noch 2025 schaffen müssen.

    Von Tim Rosen·11. März 2026·9 Min. Lesezeit
    EU AI Act: Die sieben Schritte, die Sie noch 2025 schaffen müssen.

    Der EU AI Act gilt — und er betrifft auch SHK-Betriebe, Bauunternehmen und Immobilienverwaltungen, die KI-Chatbots oder Voice Agents einsetzen. Was jetzt konkret zu tun ist.

    Wer ist betroffen?

    Seit dem 2. August 2024 ist der EU AI Act in Kraft. Er gilt direkt — als europäische Verordnung, ohne Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber. Und er betrifft nicht nur die großen Tech-Konzerne, die KI entwickeln. Er betrifft auch Sie, wenn Sie KI-Systeme in Ihrem Betrieb einsetzen oder einsetzen wollen.

    Der AI Act unterscheidet zwischen zwei Rollen, die für KMU relevant sind:

    Anbieter (Provider): Wer ein KI-System entwickelt und auf den Markt bringt. Das ist für die meisten Handwerks- und Immobilienbetriebe nicht relevant — sie entwickeln keine KI.

    Betreiber (Deployer): Wer ein KI-System im beruflichen Kontext einsetzt. Das sind Sie, wenn Sie einen KI-Voice-Agenten einsetzen, einen KI-Chatbot auf Ihrer Website betreiben oder ChatGPT für Ihr Unternehmen nutzen.

    Als Betreiber haben Sie weniger Pflichten als Anbieter — aber Sie haben Pflichten.

    Was seit Februar 2025 gilt

    Seit dem 2. Februar 2025 sind bestimmte KI-Anwendungen EU-weit verboten. Dazu gehören unter anderem:

    • Manipulative Systeme, die das Verhalten von Menschen durch unterschwellige Methoden beeinflussen
    • Social Scoring (Bewertung des Sozialverhaltens von Personen durch KI)
    • Echtzeit-Biometrie im öffentlichen Raum (mit sehr engen Ausnahmen)

    Für KMU im Bau- und SHK-Bereich ist das wenig relevant — solche Systeme setzt dort niemand ein. Wichtig ist aber: Wer KI-Systeme einsetzt, muss wissen, in welche Risikoklasse sie fallen.

    Was ab August 2025 gilt — die Transparenzpflicht

    Seit dem 2. August 2025 gelten die Transparenzpflichten des AI Act vollständig. Die wichtigste Regel für Betriebe, die Voice-Agents oder Chatbots einsetzen:

    Wenn ein KI-System direkt mit einer natürlichen Person interagiert, muss der Mensch zu Beginn der Interaktion darüber informiert werden, dass er mit einem KI-System spricht.

    Das steht in Art. 50 des EU AI Act. Es gilt für KI-Chatbots auf der Website genauso wie für KI-Voice-Agents am Telefon.

    Konkret bedeutet das: Ihr Voice-Agent muss sich zu Beginn des Gesprächs als KI-System zu erkennen geben. Eine Formulierung wie "Sie sprechen mit dem digitalen Assistenten von [Betriebsname]" oder "Ich bin ein KI-Assistent" reicht aus. Es muss aber klar und nicht versteckt sein.

    Was das für Ihren Betrieb konkret bedeutet

    Wenn Sie einen KI-Voice-Agenten oder Chatbot einsetzen — ob selbst konfiguriert oder von einem Dienstleister wie NovaData eingerichtet — dann gelten folgende Anforderungen:

    • Transparenzhinweis zu Beginn jeder Interaktion. Der Agent gibt sich als KI zu erkennen.
    • KI-Inventar führen. Sie sollten dokumentieren, welche KI-Systeme Sie in Ihrem Unternehmen einsetzen — auch wenn es nur ChatGPT für gelegentliche Textentwürfe ist.
    • Risikoklasse prüfen. Die meisten Chatbots und Voice-Agents im Handwerk und der Hausverwaltung fallen unter "begrenztes Risiko" — mit Transparenzpflicht, aber ohne aufwendige Konformitätsbewertung.
    • Mitarbeiter informieren. Wer in Ihrem Unternehmen KI-Tools nutzt, sollte grundlegend über die Regeln Bescheid wissen. Das nennt sich "AI Literacy" — und ist nach Art. 4 AI Act eine Pflicht für Organisationen, die KI einsetzen.

    Wann Hochrisiko-Regeln greifen — und wann nicht

    Hochrisiko-KI-Systeme unterliegen weitaus strengeren Anforderungen. Für Betriebe im Bau und Handwerk relevant: KI, die bei Einstellungsentscheidungen eingesetzt wird (Bewerberselektion), gilt als Hochrisiko. Ebenso KI, die sicherheitsrelevante Prozesse überwacht.

    Ein KI-Voice-Agent, der Serviceanfragen annimmt und Termine bucht, ist kein Hochrisiko-System. Ein Chatbot, der Mietrecht-Auskünfte erteilt und diese für Entscheidungen über Mietverhältnisse genutzt werden, könnte es sein — je nach Kontext.

    Die Strafen sind real

    Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes — je nachdem, was höher ist. Für KMU gilt der jeweils niedrigere Betrag. Das ist immer noch erheblich.

    Wichtiger: Die Transparenzpflicht ist einfach umzusetzen. Sie erfordert keine teuren Zertifizierungen, keine externe Prüfung, keine komplizierte Dokumentation. Sie erfordert, dass Ihr Agent sich als Agent vorstellt. Das ist machbar.

    Checkliste: Was Sie jetzt tun sollten

    • KI-Inventar anlegen: Welche KI-Systeme setzen Sie ein?
    • Risikoklasse bestimmen: Begrenztes Risiko oder Hochrisiko?
    • Transparenzhinweis prüfen: Gibt sich Ihr Agent als KI zu erkennen?
    • Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV): Haben Sie mit Ihrem KI-Dienstleister einen AVV nach Art. 28 DSGVO?
    • Mitarbeiter informieren: Wer nutzt KI, und was gelten dabei für Regeln?

    Fazit

    Der EU AI Act ist kein bürokratisches Monster für den deutschen Mittelstand — wenn man weiß, was relevant ist und was nicht. Die Transparenzpflicht ist die wichtigste und unmittelbarste Anforderung für Betriebe, die KI-Voice-Agents oder Chatbots einsetzen. Sie ist leicht zu erfüllen und sollte Standard sein.

    Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre KI-Nutzung konform ist — sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen, das pragmatisch einzuordnen.

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